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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen

Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben wird, oder sich aus dem Zusammenhang etwas anderes ergibt, die im Weiteren erwähnten Begriffe die folgende Bedeutung:.: Haco: Der Anwender dieser Allgemeinen Bedingungen Haco Laadkleppen Service BV handelnd unter der Firma „HACO Tail Lift Parts” mit Sitz in Apeldoorn, Niederlande, Laan van de Ram 11, eingetragen im Handelsregister unter Nummer 08068445; Kunde: Der Betrieb, der mit Haco einen Vertrag abschließt, oder der ein Angebot von Haco erhalten hat, oder mit dem Haco in irgendeinem Rechtsverhältnis steht, oder für den Haco irgendein Rechtsgeschäft tätigt; Vertrag: Der Vertrag zwischen Haco und dem Kunden; Website: Die Website www.haco-parts.com, auf der der Kunde Ware bei Haco bestellen kann.

 

Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Haco, für alle Verträge, die Haco abschließt, sowie für alle Verträge, die sich daraus ergeben. Die Gültigkeit irgendwelcher allgemeiner oder spezifischer Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird von Haco ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte sich irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen als nichtig erweisen, oder vernichtet werden, oder nicht bindend sein, bleiben die restlichen Bestimmungen dieser Bedingungen trotzdem rechtskräftig. Darüber hinaus muss eine solche unwirksame Bestimmung in eine Bestimmung umgesetzt werden, die dasselbe bewirkt und rechtskräftig ist. Ein Abweichen von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vereinbart wird. Verlangt Haco nicht in allen Fällen eine strikte Erfüllung dieser Bedingungen, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht angewendet werden, oder dass Haco in irgendeinem Maße das Recht verliert, in anderen Fällen die genaue Erfüllung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen. Haco hat das Recht, diese Bedingungen einseitig zu ändern.

 

Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Hat der Kunde Haco Daten, Zeichnungen usw. vorgelegt, darf Haco deren Richtigkeit unterstellen und sein Angebot darauf basieren. Die im Angebot genannten Preise sind gelten für Lieferung ab Werk, „ex works”, entsprechend der Incoterms 2010. Die Preise sind ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung. Wird das Angebot nicht angenommen, hat Haco das Recht, alle Kosten, die bei der Erstellung des Angebots entstanden sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Haco haftet nicht für mögliche Fehler in Angeboten, E-Mailberichten und anderen Vereinbarungen. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge. Das Sortiment, das auf der Website angeboten wird, kann geändert werden.

 

Artikel 4. Verwendungsverbot, Vertraulichkeit, usw.
4.1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, behält sich HACO in Bezug auf eine Bestellung oder ein Angebot alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und Rechte auf intellektuelles Eigentum auf die im Rahmen seiner Angebote vorgelegten Entwürfe, Abbildungen, Muster, Zeichnungen, u.a. vor. 4.2. Es ist dem Kunden strikt verboten, ohne vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HACO diese zu vervielfältigen, die Produkte, oder solche, die sich darauf beziehen, nachzumachen, sie anderweitig zu gebrauchen, oder sie Dritten auszuhändigen oder zu zeigen. 4.3. HACO kann vom Kunden, wenn dieser diese Verbote übertritt, eine sofort fällige Buße von 25.000,00 Eure fordern. Diese Buße kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Entschädigung gefordert werden. 4.4. Es steht HACO frei, dem Kunden, der diese Bestimmungen verletzt, keine Dienstleistungen und/oder Produkte mehr zu liefern. 4.5. Der Kunde hat die ihm vorgelegten Daten wie erwähnt in Absatz 1 dieses Artikels auf die erste Aufforderung von HACO hin innerhalb eines von HACO gestellten Termins an HACO zurückzugeben. HACO kann vom Kunden im Fall einer Übertretung dieser Verbote seitens des Kunden eine sofort fällige Buße von 1.000,00 Euro pro Tag fordern. Diese Buße kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Entschädigung gefordert werden.

 

Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot oder den Vertrag von Haco unterschreibt und an Haco rücksendet, oder indem der Kunde auf eine andere Weise das Angebot von Haco annimmt.

 

Bestellen mithilfe der Website
Eine Bestellung kann auf der Website erst aufgegeben werden, wenn der Kunde sich angemeldet hat. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Kunde den gesamten Bestellvorgang auf der Website abgeschlossen hat. Der Vertrag kann erst dann mithilfe der Website zustande kommen, wenn der Kunde durch Anklicken diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt hat. Nachdem der Vertrag mithilfe der Website zustande gekommen ist, sendet Haco dem Kunden sofort eine Bestätigung per E-Mail. In dieser Bestätigungsmail erscheinen die Bestellnummer und die die anderen Daten der Bestellung des Kunden.

 

Lieferung
Als Ort der Lieferung gilt, wenn nicht anders vereinbart, das von Haco benutzte Lager. Bei Lieferung innerhalb der Niederlande bis zu einem Nettowert von € 500,- ausschließlich MwSt. kann Haco, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Versandkosten berechnen. Bestellungen ab einem Nettowert von € 500,- ausschließlich MwSt. werden innerhalb der Niederlande franko geliefert, wenn die Sendung Standardmaße und –gewichte einhält, wobei die Art des Transports von Haco bestimmt wird. Bei Exportlieferungen bis zu einem Wert von € 2.000,- ausschließlich MwSt. kann Haco, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Versandkosten in Rechnung stellen, Lieferungen über € 2.000,- nach außerhalb der Niederlande sind franko, wenn die Sendung Standardmaße und –gewichte einhält und eine Standard-Versandart gebraucht wird. Dies wird mit für den Kunden gesondert im Angebot von Haco festgelegt. Expresssendungen auf Wunsch des Kunden sind nicht franko. Der Kunde hat alle Einfuhrzölle, und Steuern in Bezug die Ware selbst zu tragen und die Zollformalitäten selbst zu erledigen. Berechnete Verpackungskosten werden nach franko Rückerhalt der Verpackung vollständig gutgeschrieben. Haco hat das Recht, Ware, die durch Ursachen, die nicht Haco zuzuschreiben sind, nicht zum Bestimmungsort transportiert werden können, für Rechnung und Gefahr des Kunden zu lagern und die Zahlung des Kaufpreises und der Kosten der Lagerung zu verlangen genauso, als habe die Lieferung stattgefunden,. Sollte der Kunde die Ware nicht rechtzeitig abnehmen, befindet er sich ohne besondere Inverzugsetzung in Verzug. Haco ist in einem solchen Fall berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu lagern, oder sie an Dritte zu verkaufen. Der Kunde hat dann den Kaufpreis und die Lagerungskosten- sowie mögliche andere Kosten zu zahlen, jedoch verringert mit dem Nettoerlös aus dem Verkauf an die Dritten. Alle Ware, auch die franko verkaufte, werden auf Gefahr des Kunden bzw. des Empfängers ab Lager Haco transportiert, sogar dann, wenn der Transporteur für Sendungen die Erklärung auf dem Frachtbrief fordert, dass alle Transportschäden auf die Rechnung des Absenders gehen. Alle Angaben einer Lieferzeit sind immer ungefähr und können nie als eine Verwirkungsfrist betrachtet werden. Bei Überschreitung des Liefertermins hat der Kunde kein Entschädigungsrecht irgendeiner Art. Der Kunde hat in einem solchen Fall auch nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Überschreitung des Liefertermins ist solcherart, dass angemessener Weise erwartet werden kann, dass dieser Teil des Vertrags in Stand bleibt. Der Kunde hat im entgegengesetzten Fall das Recht, den Vertrag aufzulösen oder zu kündigen, und zwar nur für den Teil, für den dies strikt notwendig ist, wenn er Haco davon schriftlich in Kenntnis setzt. Dies ist unbeschadet des Rechts von Haco, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer solchen Mitteilung die betreffende Ware dem Kunden doch noch zu liefern. Bestellungen oder Teile von Bestellungen, die nicht sofort geliefert werden können, werden, wenn der Kunde nicht vorher etwas anderes bestimmt, so schnell wie möglich geliefert. Wenn beim Kauf eine Lieferung auf Abruf, bestimmt wurde, hat der Kunde den Abruftermin so zu wählen dass innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vertrags alle Ware abgerufen ist, wenn nicht zuvor schriftlich oder per E-Mail ein anderer Abruftermin vereinbart wurde. Ruft der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig ab, hat Haco das Recht, die restliche Ware in ihrer Gesamtheit zu liefern und sofortige Zahlung zu verlangen, oder aber mindestens acht Tage nach einer nicht beachteten Aufforderung zum Abruf den Vertrag einseitig aufzulösen und eine Vergütung des von Haco erlittenen Schadens, einschließlich einer Entschädigung für Gewinnminderung, zu fordern. Haco hat das Recht, Teillieferungen vorzunehmen. In Bezug auf Teillieferungen gelten unverkürzt die Bestimmungen, die für die Lieferung der gesamten Bestellung gelten.

 

Preise
Alle Preise von Haco sind in Euro und ausschließlich Umsatzsteuer. Preiserhöhungen, die die Folge sind von behördlich erhobene Gebühren oder Steuern, Lohnerhöhungen oder Kurssteigungen und die nach dem Zustandekommen des Vertrags in Kraft treten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt worden ist, zu annullieren, wenn eine Preiserhöhung wie hier beschrieben stattfindet. Er muss seine diesbezügliche Entscheidung schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung mitteilen.

 

Höhere Gewalt
Haco hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn es aufgrund von Umständen, die bei Abschluss des Vertrags nicht vorherzusehen waren, und die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen, zeitweise verhindert wird, seinen Verpflichtungen zu entsprechen. Unter höherer Gewalt wird der Umstand verstanden, dass Lieferanten und/oder Subunternehmer von Haco ihrerseits nicht oder nicht rechtzeitig ihren Verpflichtungen nachkommen, sowie auch Wetter, Erdbeben, Brand, Diebstahl, der Verlust zu verarbeitenden Materials, Straßenblockaden, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, Stromstörungen, Internetstörungen, Krieg oder Kriegsgefahr, Aufstände, Betriebsstörungen, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen und Import- oder Handelsbeschränkungen. Haco hat nicht die Befugnis, seinen Verpflichtungen nicht zu entsprechen, wenn die Erfüllung bleibend unmöglich ist, oder wenn eine zeitweise dauernde Unmöglichkeit mehr als sechs Monate andauert. In einem solchen Fall kann der Vertrag für den Teil der Verpflichtungen dem noch nicht entsprochen worden ist, aufgelöst werden. Die Parteien haben in einem solchen Fall kein Recht auf Vergütung der als Folge der Auflösung erlittenen Schäden.

 

Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle Daten, die Haco erforderlich findet, oder von denen der Kunde in angemessener Weise wissen muss, dass diese für das Erfüllen des Vertrags erforderlich sind, Haco rechtzeitig vorgelegt werden. Wenn sich herausstellt, dass die vom Kunden vorgelegten Daten unvollständig und/oder unrichtig sind, ist dieser Tatbestand vollständig für Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat Haco unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zuge der Erfüllung des Vertrags wichtig sein können. Der Kunde ist verantwortlich für den richtigen Gebrauch der Ware und für die Befolgung der Anwendungsvorschriften. Der Kunde schützt Haco für mögliche Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags geschädigt werden und die dem Kunden zugerechnet werden können.

 

Reparatur
Führt Haco im Rahmen des Vertrags Reparaturen für den Kunden aus, muss der Kunde auf eigene Rechnung die zu reparierende Ware an Haco zusenden. Nach Beendigung der Reparaturarbeiten wird die Ware dem Kunden zurückgesandt. Diese Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Reparaturaufträgen kann Haco zuvor keine bindenden Preisangaben machen, möglicherweise genannte Preise sind nur Richtpreise.

 

Garantie
Für die Garantiebedingungen verweist Haco den Kunden auf seine Veröffentlichung „Garantiebedingungen”.

 

Rücksendungen und Einsendung zur Beurteilung
Waren können ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Alle Rücksendungen sind Haco franko und auf die Gefahr des Kunden zuzusenden. Bei Rücksendungen muss die Rechnungsnummer angegeben werden, unter der die Ware von Haco geliefert wurde. Bei Rücksendung von entsprechend der Bestellung gelieferter Ware behält Haco sich das Recht vor, einen Prozentsatz der Kosten zu berechnen, bevor der Wert gutgeschrieben wird. Solche Rücksendungen werden nur bei franko Zusendung akzeptiert. Haco behält sich das Recht vor, die gebrauchte Ware, die Haco zur Beurteilung, bzw. zum Vorlegen einer Reparaturpreisangabe zugesandt worden sind und in Bezug auf die drei Monate nach Zusendung der Beurteilung von Haco, bzw. der Preisangabe und nach einer Erinnerung von Haco kein Reparaturauftrag und kein Rücksendungsauftrag erfolgt ist, nach eigenem Gutdünken zu behandeln, bzw. zu verschrotten.

Reklamationen
Reklamationen in Bezug auf von Haco gelieferte Ware werden von Haco nur dann behandelt, wenn diese innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware unter Erwähnung der Rechnungs- und Packscheinnummer und mit Angabe von Gründen schriftlich oder mittels E-Mail bei Haco eingehen. Bereits gelieferte Ware wird von Haco nicht eher, als nach einer Zustimmungserklärung von Haco zurückgenommen (es wird dafür eine RMA-Nummer abgegeben). Dabei sind die Bestimmungen von Artikel 13 zu beachten. Nach der Entdeckung eines Mangels muss der Kunde den Gebrauch, die Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage der betreffenden Ware sofort beenden. Der Kunde muss bei der Untersuchung der beanstandeten Ware mitarbeiten. Er hat kein Recht, Ware zu beanstanden, die Haco nicht kontrollieren kann. Beanstandungen in Bezug auf eine separate Partie Ware, die Teil ist einer aus mehr Partien bestehenden Lieferung, geben dem Kunden ausschließlich ein Recht auf Auflösung des gesamten Vertrags, wenn vom Kunden die Aufrechterhaltung des restlichen Vertragsteils angemessener Weise nicht gefordert werden kann. So lange der Kunde irgendeine dem direkt damit verbundene Verpflichtung gegenüber Haco nicht nachgekommen ist, kann er keine Claims in Bezug auf Reklamationen über Mängel bei Waren geltend machen. (Gebrauchte) elektrische Teile können nicht zurückgenommen werden. Beanstandungen in Bezug auf die gelieferte Ware werden nicht (weiter) behandelt, wenn: die Ware nach dem Urteil von Haco vom Kunden und/oder von einem vom Kunden eingeschalteten Dritten nicht korrekt montiert worden ist. der Kunde und/oder ein Dritter Arbeiten und/oder Änderungen und/oder Reparaturen an der Ware durchgeführt haben; die Gebrauchsanweisungen und Kontrollen nicht genau befolgt worden sind; die Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Versäumnis seitens des Kunden oder dessen Mitarbeitern entstanden sind; die Mängel die Folge sind von von außen einwirkenden Umständen, wie z.B. Naturkatastrophen, Explosionen, Terrorismus, Reinigungsmitteln, Verschmutzung,, Erdrutschen, Überflutung und meteorologischen Einflüssen; die Mängel die Folge sind irgendeiner behördlichen Vorschrift in Bezug auf die Art oder die Qualität des verwendeten Materials; der Schaden vom Kunden oder von Dritten verursacht wurde (Zerstörung); es um geringe, handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen geht; die Mängel die Folge sind von Teilen und/oder Waren, die nicht von Haco geliefert wurden; die Mängel die Folge sind einer Anwendung, die außerhalb der technisch erlaubten Spezifizierungen fällt.

 

Zahlung
Wenn nicht anders vereinbart, findet die Zahlung wie folgt statt Bei Ladenverkauf in bar; bei Bestellung über die Website mit einer der Zahlungsweisen, die auf der Website genannt sind; in alle anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nicht schriftlich oder mittels E-Mail etwas anderes vereinbart wurde. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Kunde dazu verpflichtet, nach einer diesbezüglichen Aufforderung von Haco ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu stellen. Entspricht der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb der gestellten Frist, befindet er sich sofort in Verzug. Haco hat in einem solchen Fall das Recht, den Vertrag aufzulösen und seinen Schaden dem Kunden zu berechnen. Der Kunde hat nicht das Recht, seine Forderungen an Haco zu verrechnen, es sei denn, bei Haco wird ein Konkursverfahren eröffnet. Die Zahlung wird unmittelbar vollständig fällig, wenn: ein Zahlungstermin überschritten wurde; beim Kunden ein Konkursverfahren eröffnet wird, oder Zahlungsaufschub beantragt wird; Sachen oder Forderungen des Kunden beschlagnahmt werden; der Kunde (Gesellschaft) entbunden oder liquidiert wird; der Kunde (natürliche Person) unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt. Hat die Zahlung nicht vor oder am vereinbarten Zahlungstermin stattgefunden, werden direkt Verzugszinsen fällig. Die Verzugszinsen betragen 10% pro Jahr, entsprechen aber den gesetzlichen Zinsen, wenn diese höher liegen. Bei der Berechnung der Verzugszinsen gibt ein Teil eines Monats wie ein voller Monat. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, die Haco beim Eintreiben seiner Forderungen entstehen, sind für die Rechnung des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden berechnet als 15% der Hauptsumme mit einem Minimum von € 250,--.

 

Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Alle gelieferten und noch zu liefernde Ware bleibt ausschließliches Eigentum von Haco, bis alle Forderungen, die Haco an den Kunden hat, oder haben wird, vollständig beglichen sind. So lange auf der gelieferten Ware ein Eigentumsvorbehalt ruht, darf der Kunde diese außerhalb seiner normalen Betriebsausübung nicht belasten oder verkaufen. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der nötigen Sorgfalt und erkennbar als Eigentum von Haco bewahren. Er muss immer alles Nötige tun, was von ihm in angemessener Weise erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Haco zu sichern. Der Kunde muss die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware versichern und versichert halten, und zwar gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden, sowie gegen Diebstahl. Wenn Haco sich auf seinen Eigentumsvorbehalt beruft, darf es die gelieferte Ware zurückholen. Der Kunde erlaubt zu diesem Zweck Haco, den Ort zu betreten, an dem sich diese Ware befindet. Kann Haco sich nicht auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen, weil die gelieferte Ware gemischt oder verformt wurde, ist der Kunde dazu verpflichtet, die neu gebildete Ware an Haco zu verpfänden. Bei Beschlagnahme, Zahlungsaufschub oder Konkurserklärung des Kunden muss dieser Haco sofort davon in Kenntnis setzen und den Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Kurator, der den Beschlag ausführt, auf die Eigentumsrechte von Haco hinweisen.

 

Pfandregelung
Bei Lieferung gilt in Bezug auf die Ware - und dies steht auf der Preisliste – eine Pfandregelung. Diese Regelung sieht eine Vorauszahlung oder eine Nachzahlung des Pfands vor. Bei Vorauszahlung hat der Kunde für das Produkt einen Preis zu zahlen, der mit dem Pfand erhöht ist. Die Pfandsumme wird zurückgezahlt nach Rücksendung des mit Pfand belasteten Produkts. Bei Nachzahlung gilt, dass der auf der Preisliste angegebene Preis beinhaltet, dass nach Lieferung des bestellten Produkts ein gebrauchtes gleichartiges Produkt zurückgegeben wird. Deswegen ist der auf der Preisliste angegebene Preis der Kaufpreis ausschließlich des Pfandes. Im Fall der Nachzahlung müssen nach Lieferung der Produkte, entweder so, wie hier bestimmt, oder auf eine Weise, die zuvor vereinbart wurde, die Produkte, die durch die bestellten Produkte ersetzt werden, an Haco retourniert werden. Die Transportkosten gehen dabei auf Rechnung des Kunden. Ist das zurückzusendende Produkt nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung des neuen Produkts bei Haco eingegangen, wird der Kunde noch 14 Tage lang in die Gelegenheit gestellt, das Produkt zu retournieren.

 

Haftung und Verjährung
Es kann von Haco nicht gefordert werden, irgendwelche Schäden zu vergüten, die direkt oder indirekt die Folge sind von: einem Ereignis, das faktisch außerhalb des Einflusses von Haco liegt und somit nicht Haco zugeschrieben werden kann; Irgendeiner Handlung oder Unterlassung seitens des Kunden, dessen Mitarbeitern, oder anderen Personen, die für den Kunden, oder wegen ihm, Arbeiten verrichten. Haco haftet nicht für mögliche Schäden, die durch eine (zeitweise oder dauernde) Nicht-Verfügbarkeit der Bestellmöglichkeit, oder eine Nicht-Verfügbarkeit ihrer Website aufgrund von Wartung oder aus anderen Gründen verursacht worden sind. Die auf dem Bildschirm der Webseite des Kunden erscheinenden Farben können von den wirklichen Farben der Ware abweichen. Haco kann für solche Farbunterschiede nicht haften. Haco haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die dadurch entstehen, dass Haco von unrichtigen oder unvollständigen Informationen ausgeht, die der Kunde vorgelegt hat. Haco haftet nicht für Entstellungen oder Verlust von Daten als Folge des Versands dieser Daten mithilfe von Telekommunikationsdiensten. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Codes, mit denen er sich Zugang zu der Website verschafft. Haco kann nicht haftbar gemacht werden für Vorfälle, in denen nicht befugte Dritte von den Zugangscodes des Kunden Gebrauch machen. Stellt der Kunde fest, dass nicht befugte Dritte seine Zugangscodes benutzen, muss er Haco davon sofort in Kenntnis setzen. Haco haftet nicht für mögliche Unfälle mit der Ware, oder für Schäden an der Ware, die durch z.B. falsche oder unsachgemäße Anwendung, Anwendung, die mit der Gebrauchsanweisung streitig ist, oder durch falsche Montage entstanden sind. Haco haftet nicht für irgendwelche Schäden, die entstehen, weil der Kunde nicht alle Sicherheitsvorschriften beachtet. Haco haftet keinesfalls für Schäden, die entstehen oder verursacht werden, weil der Kunde die Ware für einen anderen Zweck verwendet, als der, für den sie bestimmt ist. Wenn der Kunde, oder ein Dritter, die Ware verändert, haftet Haco nicht für die Wirkung oder das Funktionieren der Ware, oder für mögliche Folgeschäden. Haco haftet nicht für irgendwelche Schäden, die dadurch entstehen, dass Abweichungen an der Sache vorkommen, an der die Ware montiert ist. Haco ist in keinem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet im Fall von Folgeschäden von Folgeschäden. Folgeschäden sind in jedem Fall: Umsatzverlust, Gewinnminderung, verlorene Einsparungen, Produktionsschäden, Betriebsschäden, Betriebsstörungen, Schäden aufgrund von Stagnation, Verspätungen oder Ersatztransport, Reisekosten, Schäden am guten Ruf, auferlegte Bußen und indirekte Schäden unabhängig von deren Ursprung. Ist Haco für irgendeinen Schaden haftbar, beschränkt sich diese Haftung auf die vom Versicherer von Haco gezahlten Beträge. Zahlt der Versicherer möglicherweise keine Entschädigung, oder ist der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt, beschränkt sich die Haftung von Haco auf den Rechnungsbetrag, bzw. auf den Teil des Vertrags auf den sich die Haftung bezieht. Der Kunde schützt Haco vor Forderungen Dritter an Haco in Bezug auf Ereignisse, Handlungen oder Unterlassungen, für die Haco als Folge der obigen Bestimmungen nicht haftet. Der Kunde hat Haco auf eine erste Aufforderung von Haco hin für alle Kosten, Schäden und Zinsen zu entschädigen, die Haco entstehen können als direkte oder indirekte Folge einer von einem Dritten erhobenen Forderung wie in diesem Abschnitt erwähnt. Irgendwelche Forderungsrechte und andere Befugnisse des Kunden gegenüber Haco verfallen in jedem Fall ein Jahr nach dem Zeitpunkt, an dem sich ergibt, dass der Kunde diese Rechte und/oder Befugnisse gengenüber Haco geltend machen kann. Wenn der Kunde seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gehörig erfüllt, oder wenn er gegenüber Haco unrechtmäßig handelt, hat der Kunde alle Schäden zu vergüten, die Haco dadurch entstehen.

 

Auflösung und Aussetzung
Will der Kunde den Vertrag auflösen, ohne dass Haco etwas vorgeworfen werden kann und wenn Haco dem zustimmt, wird der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst. In einem solchen Fall hat Haco Recht auf Vergütung von Vermögenschäden, wie z.B. erlittene Verluste, Gewinnverlust und entstandene Kosten. Haco darf den Vertrag auflösen oder aussetzen, wenn der Kunde seine sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht, oder nicht vollständig, erfüllt. Des Weiteren darf Haco den Vertrag auflösen, wenn sich Umstände ergeben, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, oder diese nach den Maßstäben von Billigkeit und Angemessenheit nicht langer gefordert werden kann, oder wenn sich Umstände ergeben, die die unveränderte Instandhaltung des Vertrags redlicher Weise nicht erwartet werden kann. Haco darf den Vertrag auflösen, wenn der Kunde Zahlungsaufschub beantragt, oder ihm ein solcher gewährt wird, wenn der Kunde einen Konkursantrag stellt, oder wenn Konkurs erklärt wird, wenn der Kunde nicht im Stande ist, seine Schulden zu begleichen, wenn er seinen Betrieb beendet oder liquidiert, wenn er unter Vormundschaft gestellt wird, oder wenn ein Verwalter eingesetzt wird. Wenn Haco den Vertrag aussetzt oder auflöst, ist Haco in keiner Weise zu irgendwelchen Entschädigungen oder zur Vergütung von Kosten verpflichtet, die sich daraus ergeben. Haco behält sich das Recht vor, jederzeit Entschädigung zu fordern.

 

Sicherung und Internet
In Bezug auf den Schutz seiner Website gegen die Möglichkeit eines unbefugten Zugangs oder die Gefahr der Veränderung, des Vernichtens oder des Verlusts der vom Kunden eingegebenen Daten ergreift Haco passende Sicherungsmaßregeln.

 

Rechtswahl und gerichtliche Zuständigkeit
Jeder Vertrag zwischen Haco und dem Kunden unterliegt niederländischem Recht. Das UN-Kaufrechtsabkommen gilt nicht, ebenso wenig irgendwelche anderen internationalen Regelungen, deren Ausschluss erlaubt ist. Alle sich aus den Verträgen ergebenden Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Haco werden dem Gericht vorgelegt, in dessen Bereich Haco seinen Sitz hat. Die Parteien können eine andere Form der Behandlung der Streitigkeit, wie z.B. Schlichtung oder Mediation vereinbaren. Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer (Kamer von Koophandel) in Apeldoorn.

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HACO Tail Lift Parts
Laan van de Ram 11
7324 BW Apeldoorn
Niederlande

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Fax: +31 55 5342570
E-Mail: info(at)haco-parts.com

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